Absurdität

Ausschnitt aus dem Manuskript zum Vortrag Wie rational ist die Historie? (Jan Eike Dunkhase, Absurde Geschichte. Reinhart Kosellecks historischer Existentialismus, Marbach a. N. 2015 / DLA Marbach, Nachlass Koselleck).

„Nichts schrecklicher kann den Menschen geschehn, / Als das Absurde verkörpert zu sehn“. Die Sentenz des alten Goethe könnte, prosaischer formuliert, auch vom alten Koselleck stammen.1 In den 1990er Jahren, als der Historiker energisch sein wachsendes Unbehagen an der neuen deutschen Erinnerungskultur und deren geschichtswissenschaftlicher Unterfütterung zu äußern begann, wurde das Wort vom (etymologisch okularen) „Ereignis“ der „Absurdität“ vollends zu seiner „Pathosformel für maßstabsloses Verbrechen und Leid in der Geschichte, das durch keine nachträgliche Sinnkonstruktion eingeholt werden könne“.2

Die terminologische Spur des Absurden reicht in Kosellecks Werk jedoch viel weiter zurück. Als prägnanter Topos begegnet uns der Begriff „Absurdität“ erstmals in dem 1971 auf der Jahrestagung der Görres-Gesellschaft in Nürnberg gehaltenen Vortrag „Wie rational ist die Historie?“ – einem auch insofern bedeutsamen Text, als er den Nukleus jenes erst acht Jahre später erschienenen Aufsatzes „Terror und Traum“ darstellt, in dem Koselleck sich, angeregt durch die Traumsammlung von Charlotte Beradt und die aus KZ-Erfahrungen geschöpften Darstellungen Jean Cayrols, so ausdrücklich wie nie zuvor mit der Zeit des Nationalsozialismus, vor allem aber mit dem Problem einer Historie nach Auschwitz auseinandersetzt. Im Hinblick darauf, dass auf der Rampe des Vernichtungslagers nur noch „animalische Kriterien“ gegolten hätten, heißt es hier: „Damit wurde den Vernichteten auch der letzte Sinn, der Sinn des Opfers entzogen, die Absurdität wurde Ereignis“.3 In der Semantik des Absurden verdichtete sich also zuallererst Kosellecks Begegnung mit Auschwitz (die bekanntlich eine für einen deutschen Historiker ungewöhnlich frühe und konkrete Begegnung war, insofern er im Mai 1945 als Kriegsgefangener bei Aufräumarbeiten an Ort und Stelle von dem kurz zuvor beendeten Vernichtungswerk erfuhr).

Zu einem Grundbegriff seines Geschichtsdenkens avancierte die Absurdität während des Historikerstreits von 1986, an dem Koselleck sich nicht in Form einer offenen Intervention beteiligte, sondern lediglich mit einer „versteckten Stellungnahme“. Diese lag, wie er dem FAZ-Redakteur Henning Ritter verriet,4 in seinem Vortrag Geschichte, Recht und Gerechtigkeit verborgen, den er im September jenes Jahres auf dem Rechtshistorikertag in Frankfurt am Main hielt. Während der zweite Teil dieses Textes der temporalen Eigenart der Rechtshistorie gewidmet ist, behandelt Koselleck im ersten Teil die als „anthropologische Möglichkeiten“ weiterhin abrufbaren Antworten auf die alte Frage nach dem Verhältnis von Geschichte und Gerechtigkeit, wie sie von Herodot im Sinne einer den einzelnen Geschichten innewohnenden Gerechtigkeit (auf den Hochmut folgt der Fall), von Thukydides im Sinne des Fehlens einer solchen Gerechtigkeit aufgrund der Eigengesetzlichkeit der Macht und sodann von Augustinus mit seiner christlichen Zweiweltenlehre, die die Gerechtigkeit ins Jenseits verlagert, gegeben wurden. Vor der in seiner Zählung fünften Antwort, der allen „liberalen, demokratischen und sozialistischen Geschichtsentwürfe[n]“ zugrundeliegende neuzeitlichen Reaktion auf das „augustinische Modell“ in Form der Vorstellung einer der „ganzen Weltgeschichte“ als einmaligem Prozess innewohnenden Gerechtigkeit, führt Koselleck, als Alternative zu eben diesem optimistischen Geschichtsverständnis, die „absurde Geschichte“ ein: „Die Geschichte an und für sich genommen – ein Gedanke, der erst nachtheologisch konzipiert werden konnte – wird absurd, wenn die ausgleichende Gerechtigkeit des Jüngsten Gerichts entfällt“.5

Mit „Absurdität“ ist demnach „die in der Geschichte unauflösbare Ungerechtigkeit“ bezeichnet. Kosellecks zeitgeschichtliche Konkretisierung dieser Erfahrungsmöglichkeit führt zum Kern seiner „versteckten Stellungnahme“; sie lässt sich leicht auf den Historikerstreit beziehen, und zwar auf beide Streitparteien: „Was immer an Erklärungen oder Schuldtiteln für Auschwitz bemüht werden mag, keiner wird ausreichen, das Absurde und Unfaßbare, das zum Ereignis wurde, mit den Maßstäben einer wie auch immer begründeten Gerechtigkeit zu deuten oder zu ‚verurteilen‘. Auch wer nach Analogien Ausschau hält, kann der Sinnlosigkeit einer sich entziehenden Gerechtigkeit nicht entraten, wenn er diese Geschichte zu begreifen sucht. Keine Schuldzurechnung und keine Erklärung kann das Ereignis selber einholen.“6

Als Ereignis des Absurden markiert Auschwitz eine Grenze der Geschichtswissenschaft. Im Sinne der absurden Geschichte geht der Historiker Koselleck hier so weit, nicht nur den historischen Vergleich, sondern jegliche wissenschaftliche Erklärung oder Deutung in Frage zu stellen: „Das Ereignis selbst – die ‚Vertilgung‘ von Millionen Juden und anderer Volksgruppen – läßt sich durch keine Wissenschaft von der Geschichte, weder moralisch noch rational, angemessen deuten. Vielmehr muß die Absurdität, mit Hannah Arendt gesprochen, das Böse in seiner Banalität, ausgehalten werden, auch wenn man für die Zukunft daraus Lehren zu ziehen trachtet. Denn die Menschen – hier also die Deutschen – müssen auch für das Absurde einstehen, das sie einmal produziert haben“.7 Die „postaugustinische Negativitätserfahrung“ bringe es mit sich, dass „jede Parallele oder strukturale Analogie zu anderen Formen der ‚Ausrottung‘ […] als Erklärung stecken“ bleibe: „Welche Erklärungstitel auch immer bereitgestellt werden, es ist ein Element unserer Erfahrung, daß es Geschichten gibt, die mit jeglicher Gerechtigkeitsvorstellung schlechthin inkommensurabel und ebendeshalb absurd bleiben.“8

Während die in diesem Vortrag zum zweiten Mal in Kosellecks Werk auftauchende Pathosformel des Absurden im Zeichen des Streits um die Einzigartigkeit des Holocaust von 1986 wiederum auf Auschwitz bezogen bleibt, weitet Koselleck ihren Geltungsbereich ein Jahrzehnt später in seinem einschlägigen Vortrag Vom Sinn und Unsinn der Geschichte auf andere und andersartige Schauplätze des Tötens und Sterbens in der Geschichte aus. Ähnlich wie schon im Frankfurter Vortrag über Geschichte, Recht und Gerechtigkeit steht hier zu lesen, Auschwitz und die Gründung des Staates Israel in einen Sinnzusammenhang zu bringen, würde bedeuten, „die Absurdität selber wirksam festzuschreiben“; doch nun gilt auch Verdun als Beispiel dafür, wozu die Annahme einer „Vernunft der Geschichte“ führen könne: „Danach ließe sich schlichtweg behaupten, Sinn und Zweck von Verdun sei gewesen, die Deutschen und Franzosen zur Verständigung zu nötigen. Das absurde Massenschlachten von Hunderttausenden auf wenigen Quadratkilometern und in wenigen Wochen auf diese Weise in Sinnhaftigkeit zu überführen hieße wahrlich, das Absurde selbst als sinnvoll zu deklarieren. Das freilich übersteigt die Erfahrungsfähigkeit unserer Generation. Nachdem die Absurdität zum Ereignis geworden war, sollte sie nicht auch noch mit Sinnzumutungen Absolution erhalten.“9

Obwohl Auschwitz für Koselleck vor jedem anderen Ereignis die in der Geschichte unauflösbare Ungerechtigkeit verkörperte, konnte der Erinnerungskulturkritiker seinen Begriff der Absurdität doch nicht auf Auschwitz beschränken. Andernfalls wäre er am Ende selbst einer geschichtspolitischen Sinngebung des Absurden erlegen. Aus dem Absurden aber, so die Moral der absurden Geschichte, ist kein Sinn abzuleiten und schon gar keine Identität – allenfalls „das Pathos der Ernüchterung, das sich aufdrängt, wenn überhaupt Geschichte und Gerechtigkeit aufeinander bezogen werden“.10


Jan Eike Dunkhase ist Historiker und lebt in Berlin. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der neueren Ideen- und Kulturgeschichte, insbesondere der Geschichte des Geschichtsdenkens. Zuletzt erschien von ihm: Kornmanns Wahrheit. Eine Geschichtslehre aus der Sattelzeit (Berlin: Matthes & Seitz 2022).

jan_eike_dunkhase@icloud.com


Cite this article as: Jan Eike Dunkhase, "Absurdität," in Geschichtstheorie am Werk, 21/03/2023, https://gtw.hypotheses.org/13906 (Access Date 07/06/2023).
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  1. Für eine breitere Darlegung des hier Skizzierten siehe: Jan Eike Dunkhase: Absurde Geschichte. Reinhart Kosellecks historischer Existentialismus, Marbach a. N. 2015. []
  2. Ulrich Raulff: Das letzte Jahrhundert der Pferde. Historische Hippologie nach Koselleck, in: Hubert Locher u. Adriana Markantonatos (Hrsg.): Reinhart Koselleck und die Politische Ikonologie, Berlin 2013, S. 96-109, hier S. 99. []
  3. Reinhart Koselleck: Wie rational ist die Historie?, Vortragsmanuskript, S. 11 f. (Deutsches Literaturarchiv Marbach, Nachlass Koselleck); vgl. auch ders.: Terror und Traum. Methodologische Anmerkungen zu Zeiterfahrungen im Dritten Reich, in: ders.: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt a. M. 1979, S. 278-299, hier S. 293. []
  4. Reinhart Koselleck an Henning Ritter, 22. April 1987 (Deutsches Literaturarchiv Marbach, Nachlass Koselleck). []
  5. Reinhart Koselleck: Geschichte, Recht und Gerechtigkeit, in: ders.: Zeitschichten. Studien zur Historik, Frankfurt a. M. 2000, S. 336-358, hier S. 347 und 344. []
  6. Ebd., S. 344. []
  7. Ebd., S. 345. []
  8. Ebd., S. 344 f. []
  9. Reinhart Koselleck: Vom Sinn und Unsinn der Geschichte, in: ders.: Vom Sinn und Unsinn der Geschichte. Aufsätze und Vorträge aus vier Jahrzehnten, hrsg. v. Carsten Dutt, Berlin 2014, S. 9-31, hier S. 30. []
  10. Koselleck, Geschichte, Recht und Gerechtigkeit, S. 348. []

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