Wie ich versuche, mediävistische Intersektionalitätsforschung zu vermitteln
Im Sinne dieses Blog-Issues zu „Theorie als Praxis“ halte ich es für wichtig und erkenntnisreich, wenn sich Lehrende mit Studierenden über neue Theorieangebote austauschen, auch und gerade über solche Theorien, die nicht genuin aus der eigenen Fachtradition hervorgegangen sind. Denn solche Angebote tragen in sich das Potenzial, nicht nur den Blick auf den historischen Gegenstand zu verändern, sondern auch zur Reflexion über die historiographische, geschichtsdidaktische und akademische Praxis insgesamt anzuregen.
In meinen regulären Lehrveranstaltungen zur Mittelalterlichen Geschichte habe ich bislang zumeist nur mehr oder weniger kurz auf intersektionelle Perspektiven in der mediävistischen Forschung verweisen können. Umfassender war das im Rahmen der interdisziplinären Ringvorlesung „Intersectionality Studies and Diversity Competencies” für das gleichnamige Zusatzstudium an der Universität Bayreuth möglich, für die ich 2019 und 2021 jeweils eine entsprechende Sitzung beisteuerte, sowie im Sommersemester 2018 in einem Hauptseminar zu „Class, race, gender – Intersektionalität als Zugang zu mittelalterlichen Texten?“, das ich zusammen mit meiner Kollegin Nadine Hufnagel aus der Älteren Deutschen Philologie veranstaltete. Die dafür notwendigen Transferleistungen waren dabei jeweils sehr unterschiedlich: während die Studierenden in der Ringvorlesung aus unterschiedlichsten Fachdisziplinen kommend bereits mit dem Theorieangebot „Intersektionalität“ vertraut waren, aber kaum Vorkenntnisse über die Mittelalterliche Geschichte mitbrachten, waren die Studierenden im Hauptseminar zwar vertraut im Umgang mit unterschiedlichsten mittelalterlichen Texten, mussten jedoch erst einmal das Theorieangebot „Intersektionalität“ kennenlernen. Aus Zeitgründen blieb leider stets zu wenig Raum, mit den Studierenden über längerfristige Konsequenzen von Intersektionalität für die akademische und schulische Lehrpraxis zum Mittelalter zu reflektieren.
Meine erste Auseinandersetzung mit dem Thema Intersektionalität geht allerdings schon auf das Wintersemester 2010/2011 zurück, als ich noch an der (Evangelisch-)Theologischen Fakultät der Universität Rostock lehrte und dort das Proseminar zur „Einführung in die Kirchengeschichte“ unter das Thema „Intersektionalität als Thema der Kirchengeschichte“ stellte. Denn kurz zuvor war ich durch eine Rezension auf das damals frisch erschienene Einführungswerk der Soziologinnen Nina Degele und Gabriele Winker gestoßen.1 Im Nachhinein betrachtet, war das ziemlich wagemutig, da mir zumindest damals keine Versuche bekannt waren, Intersektionalität auf vormoderne oder gar religiös geprägte Phänomene anzuwenden. Meine damalige Beschäftigung mit intersektionellen Phänomenen fiel also eher oberflächlich aus, da ich vor allem versuchte, Identitäts- und Alteritätskonstruktionen entlang bekannter Differenzkategorien zu identifizieren und zu benennen. Der Mehrwert von Intersektionalität besteht jedoch – nach meinem heutigen Verständnis – genau darin, spezifische Diskriminierungs- und Privilegierungsphänomene offenzulegen, die sich nur aus der ‚Überkreuzung‘ (intersection), Überlappung oder vielleicht auch Interdependenz bestimmter Differenzkategorien verstehen lassen.
In einem anderen Beitrag zu diesem Blog wurde bereits ausführlicher dargelegt, wie ich Intersektionalität verstehe, warum ich dieses Theorieangebot für wichtig halte, aber auch, welche Herausforderungen es mit sich bringt – insbesondere für die Beschäftigung mit der Epoche des sogenannten Mittelalters (klassischerweise auf den Zeitraum zwischen etwa 500 und 1500 n. Chr. datiert).2 Aus den dort behandelten heuristischen und hermeneutischen Herausforderungen möchte ich an dieser Stelle nur wenige Punkte herausgreifen, die mir für die universitäre Lehre zur Mittelalterlichen Geschichte besonders relevant erscheinen.
Ausgehend von den Überlegungen von Nina Degele und Gabriele Winker habe ich in den letzten Jahren ein Schema entwickelt, mit dem ich versuche, Studierenden die Komplexität der Intersektionalitätsforschung zu veranschaulichen:
Mit diesem Schema möchte ich einerseits vor Augen führen, dass sich die Naturalisierungen und Hierarchisierungen von Differenz aus ganz unterschiedlichen Registern speisen können und sich auch historisch gespeist haben. Andererseits geht es auch darum hervorzuheben, dass die Trias race – gender – class immer nur ein Ausgangspunkt sein kann, um die verschiedenen interagierenden Differenzkategorien am konkreten Einzelbeispiel auf ihre Bedeutung hin zu überprüfen.
Gerade weil die verschiedenen, möglichen Differenzkategorien in ihrer Interaktion und Interdependenz ihre eigene Geschichte haben, bin ich davon überzeugt, dass die Verwendung von Intersektionalität als Ansatz für historische Forschung und Lehre äußerst fruchtbar sein kann, um aufzuzeigen, wie und warum bestimmte Kategorien entscheidend waren, um im jeweils konkreten Fall Phänomene der Ungleichheit in vergangenen Zeiten zu strukturieren – aber auch, warum einige wichtiger waren als andere, oder sogar überhaupt nicht wichtig. Dies kann nur überzeugend gelingen, wenn die intersektionelle Verschränkung, das Zusammenspiel bestimmter Differenzkategorien aufgedeckt wird, um die entsprechenden historischen Dynamiken zu verstehen, die sich jeweils aus diesem Zusammenspiel ergeben haben.
Da sich die heute gängige Trias der Differenzkategorien race – gender – class und deren soziale Relevanz für Diskriminierungs- und Privilegierungsphänomene nicht ohne Weiteres auf „vormoderne“, vorindustrielle Gesellschaften übertragen lässt, liegt hier einerseits die größte Herausforderung für die Anwendung im Geschichtsstudium, aber auch die größte Chance für eine historisch informierte kritische Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Intersektionalitätsstudien. Denn der Blick in die Geschichte erlaubt es, einerseits Kontinuitäten, Ursprünge und Wiederholungen zu erkennen, aber eben auch Differenzen, Alteritäten und Diskontinuitäten. So kann die historische Intersektionalitätsanalyse beispielsweise dabei helfen, die vermeintliche Überzeitlichkeit, „Natürlichkeit“ und Unvermeidbarkeit von rassistischen, sexistischen oder klassistischen Konstruktionen zu entlarven. Intersektionalität ist dafür besonders hilfreich, da sie Begrifflichkeiten und Kategorien bereitstellt, die zwar auf den ersten Blick anachronistisch wirken, wenn man sie auf die Mittelalterliche Geschichte anwendet, die jedoch aus genau diesem Grund unweigerlich zur Reflexion darüber führen, wie und zu welchem Zweck wir uns heute überhaupt mit (vormoderner) Geschichte beschäftigen. Denn mindestens ein kritisches Erkenntnisinteresse geschichtswissenschaftlicher Praxis sollte meines Erachtens sein, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen gegenwärtigen und historischen Gesellschaften und deren Umgang mit sozialen Ungleichheiten herauszuarbeiten.
Bei der Auseinandersetzung mit historischen intersektionellen Phänomenen kann es aber meines Erachtens nie allein um die zu untersuchende historische Situation gehen. Mindestens ebenso wichtig ist eine Reflexion und möglicherweise notwendig gewordene Revision (im besten Sinne des Wortes) überkommener Geschichtsbilder und historiographischer Meistererzählungen vom beziehungsweise über das sogenannte Mittelalter. Aus der Lehrerfahrung zeigt sich darüber hinaus, dass Studierende durch eine historiographiegeschichtliche Auseinandersetzung mit der bereits existierenden Forschung zu einem historischen Themenfeld selbst erkennen, dass wissenschaftliche Expertise immer in einem Spannungsverhältnis zur Positionalität des historiographisch tätigen Forscher*innensubjektes steht und eine theoriegeleitete Reflexionspraxis so auch dabei helfen kann, die Intersubjektivität und Vorläufigkeit aller historischen Erkenntnis anzuerkennen.
Da Studierende im universitären Geschichtsstudium vor allem einen wissenschaftlich reflektierten und ethisch verantwortlichen Umgang mit der Geschichte erlernen sollten, bieten Lehrveranstaltungen immer Raum, um solche Bilder zu dekonstruieren und nach ihren Funktionen in der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart zu befragen. Dass es neben tatsächlich falschen, falsifizierten und veralteten Geschichtsbildern auch in der gegenwärtigen, wissenschaftlichen und von Expert*innen verfassten Forschungsliteratur unterschiedliche Sichtweisen und Interpretationen eines historischen Gegenstands gibt, kann meines Erachtens nur mit einer theoriegeleiteten Reflexion der historiographischen Praxis angemessen erfasst werden. Denn selbstverständlich sollte die Reflexion der historiographischen Praxis nicht den Eindruck erwecken, als ob es gar keine verlässlichen Möglichkeiten der historischen Rekonstruktion gäbe. Genau an dieser Stelle helfen dann sowohl bereits etablierte wissenschafts- und geschichtstheoretische Entwürfe (Historik) ebenso wie neuere, im weitesten Sinne kulturwissenschaftliche Theorieangebote (wie etwa Intersektionalität) beim Bewusstmachen und Sprachfähigwerden im Hinblick auf die zu beobachtenden historischen Sinnbildungsprozesse.
Wozu überhaupt Mittelalterliche Geschichte?
In allen grundständigen Studiengängen sind Geschichtsstudierende an der Universität Bayreuth dazu verpflichtet, mindestens zwei Veranstaltungen auch in der Mittelalterlichen Geschichte zu belegen. Die meisten Studierenden scheinen dabei erst einmal nicht genuin aus Interesse an dieser Epoche Geschichte zu studieren. Denn trotz der Medienpräsenz von mediävalistischen3 Fantasiewelten wie in den TV- beziehungsweise Streamingserien Game of Thrones, Vikings oder Computerspielreihen wie Assassin’s Creed spielt diese Phase der Geschichte im schulischen Geschichtsunterricht ebenso wie in der deutschen, „hochkulturellen“ ‚Geschichtskultur‘4 der Gegenwart eine eher marginale Rolle, so dass bei den meisten Studierenden oft nur rudimentäre Grundkenntnisse über wesentliche Ereignisse, Entwicklungen und Akteur*innen der Mittelalterlichen Geschichte vorausgesetzt werden können. Studierende sind sich dabei sehr wohl bewusst, dass die genannten mediävalistischen Fantasiewelten kaum etwas mit der historischen Realität zu tun haben – diese Welten sind jedoch häufig genug Anlass für Studierende, auch ein Interesse am „realen“ Mittelalter zu entwickeln.
Wichtiger als Zahlen, Daten und Fakten zur Mittelalterlichen Geschichte zu vermitteln (die ja heute jederzeit und überall leicht abrufbar sind), ist mir die Historisierung und Problematisierung des Mittelalterbegriffs und seiner vielfältigen Implikationen sowie allgemein die Reflexion über Epochenmodelle und -grenzen. Insbesondere die Dekonstruktion des Bildes einer monokulturellen und monoreligiösen europäisch-abendländischen Geschichte des Mittelalters erscheint mir als eine der wichtigsten Aufgaben der gegenwärtigen Mediävistik, auch und gerade in der Vermittlung im Lehrbetrieb. Und das nicht nur, weil sich derzeit (wieder) unzählige Gegenwartsgesellschaften politischen und gewalttätigen Instrumentalisierungen solcher Mittelalterimaginationen ausgesetzt sehen, und daher manche Mediävist*innen, mich eingeschlossen, in der wissenschaftlich angemessenen Reaktion auf diese Mittelalterimaginationen einen Teil der aktuellen gesellschaftlichen Relevanz von Mittelalterforschung und -vermittlung sehen.5 Studierende zu befähigen, sich mit solchen historischen und aktuellen Bildern und Instrumentalisierungen der Geschichte (fake histories und historische fake news) angemessen auseinandersetzen zu können, ist eine meiner Meinung nach noch viel zu wenig geförderte Kompetenz, die viel stärker in den Fokus der universitären Ausbildung gerückt werden sollte.
Nicht nur im Hinblick auf eine zunehmende Diversität der Studierenden, für die beispielsweise deutsche Geschichte (aber was bedeutet eigentlich „deutsch“ im Mittelalter?) nur einen Teil der für sie relevanten geschichtstopographischen Bezüge ausmacht, sondern auch im Hinblick auf eine – aus meiner Sicht – notwendigen „globalen“ Weitung des Mittelalters, gilt es neue und andere Schwerpunkte für die Lehre der Mittelalterlichen Geschichte auszubilden, als das bislang zumeist der Fall war. Wie Michael Borgolte, Dorothea Weltecke und einige andere Kolleg*innen bin ich der Überzeugung, dass das Mittelalter heutzutage nur noch angemessen und mindestens als eine etwa tausendjährige Geschichte transkultureller Ver- und Entflechtungen in der „monotheistischen Weltzone“ (Dominanz von Judentum, Christentum und Islam) beziehungsweise im „eufrasischen“ oder trikontinentalen (Europa, Asien, Afrika) Zeitalter gelehrt werden kann.6 Dabei schließt die globale Perspektive notwendigerweise lokale und regionale Perspektiven mit ein, so dass selbstverständlich auch die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und seiner vielfältigen Territorien nicht aus dem Blick geraten darf. Gerade im Gegenteil kann der globalgeschichtliche Blick noch einmal ganz anders die Relevanz, aber in manchen Fällen auch die Marginalität, der „deutschen“ oder auch europäischen Geschichte exemplifizieren. Von Studierenden erhalte ich regelmäßig ein positives Feedback zu diesem Ansatz, da sie es für sinnvoll und richtig erachten, die vermeintlich ‚natürliche‘ Bezugsgröße „christliches Abendland“ für die Geschichte des Mittelalters immer wieder aus unterschiedlichen Perspektiven zu hinterfragen.
Meine Lehre zielt also auch darauf ab, Studierende in globalgeschichtlicher Hinsicht für die grenzziehenden Naturalisierungen und Hierarchisierungen von Epochen- und Raumkonzepten zu sensibilisieren, indem wir idealerweise deren historische Genese und politisch-gesellschaftliche Funktion(en) aufdecken. Gleichzeitig versuche ich Studierende auch für die Zeit- und Kulturspezifik von Identitäts- und Alteritätskonstruktionen im Hinblick auf Differenzkategorien wie Religion, Ethnizität/race, Zugehörigkeit, Geschlecht und Status zu sensibilisieren, was offensichtlich mit Hilfe der durch die Intersektionalitätsforschung bereitgestellten theoretischen Grundlagen am besten funktioniert. In diesem Sinne erscheinen mir die globalgeschichtliche Perspektive auf der Makroebene und die intersektionelle Perspektive auf der Mikroebene als neue, sich gegenseitig ergänzende, hilfreiche Perspektivierungen für Forschung und Lehre zum sogenannten Mittelalter – und darüber hinaus.
Mir scheint Intersektionalitätsforschung vor allem dann fruchtbar eingesetzt werden zu können, wenn sich in den Quellen Phänomene und Praktiken der Ausgrenzung, Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung vermeintlich „Anderer“ greifen lassen. Denn dann zeigt sich jedenfalls deutlich, welche realen Konsequenzen Alteritätskonstruktionen unterschiedlichster Art auch in der Vormoderne7 haben konnten. Die Auseinandersetzung speziell mit solchen Phänomenen wird meines Erachtens dem aktivistischen Anspruch von Intersektionalität am meisten gerecht, vor allem wenn diese Praktiken aus unserer heutigen Sicht als ungerecht und ungerechtfertigt erscheinen. Denn dann lassen sich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu heutigen Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen vermeintlich „Andere“ besonders gut herausarbeiten, insbesondere wenn diese Formen gegen das heute gültige Verständnis allgemeiner Menschenrechte verstoßen.8 Ein solches weithin bekanntes Beispiel sind Verfolgungen von Menschen als Hexen.
Anwendungsbeispiel: Hexenverfolgungen
Eine für viele Studierende immer noch überraschende Erkenntnis der ‚modernen‘, wissenschaftlichen Hexenforschung ist der Umstand, dass die großen europäischen Hexenverfolgungen kein genuines Phänomen des Mittelalters, sondern der sogenannten Frühen Neuzeit waren.9 Dann erscheint es natürlich anachronistisch und merkwürdig, dass ich als Mittelalterhistorikerin ausgerechnet dieses Beispiel ausgewählt habe. Ich habe es deshalb ausgewählt, weil im ‚historischen Allgemeinwissen‘ der meisten Menschen über das Mittelalter die Hexenverfolgungen ebenso fest verankert sind, wie die beiden anderen großen Themen Inquisition und Kreuzzüge. Alle drei historischen Phänomene scheinen das Klischeebild des vermeintlich ‚finsteren‘, ‚brutalen‘ und ‚fanatischen‘ Mittelalters besonders eindrücklich zu bestätigen. Deshalb behandele ich sie auch so gerne in meiner Lehre10, da diese „großen Drei“ sich besonders gut dazu eignen, die oben angesprochenen de- und re-konstruierenden Reflexionsleistungen anzustoßen. Am Beispiel der großen, europäischen Hexenverfolgungen lässt sich etwa zeigen, dass eine künstliche Trennung von Spätmittelalter und Früher Neuzeit zumindest für dieses Phänomen nicht hilfreich ist. Denn zu ersten lokalen Verurteilungen und Hinrichtungen angeblicher Anhänger*innen einer ‚neuen‘, vermeintlich gefährlichen Hexensekte kam es schon im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts und auch ‚das Manifest‘ des neuen Hexereidelikts – der Hexenhammer (Malleusmaleficarum) – entstand bereits 148711. Ein flächendeckendes und auch diskursiv fest verankertes Phänomen wurde die von nahezu allen Teilen der Gesellschaft getragene Verfolgung vermeintlicher Hexen in weiten Teilen ‚Kerneuropas‘ aber erst in einer Hochphase von etwa der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, mit einem mehr oder weniger endgültigen Ende in der Mitte des 18. Jahrhunderts.12 Der Glaube an die Realität und vermeintliche Gefährlichkeit von Hexen, Hexern, Zauberinnen und Magiern ist dagegen chronologisch und global gesehen ein deutlich größeres und bis heute existierendes Phänomen.13 Die großen europäischen Hexenverfolgungen zeichneten sich jedoch durch ein spezifisches Verständnis eines „kumulativen Hexereideliktes“ aus, das neben dem gesellschaftlich-sozial wirksamen Schadenszauber auch die ‚religiösen Verbrechen‘ des Teufelspaktes und der sogenannten ‚Teufelsbuhlschaft‘ (also Sex mit einem Dämon oder gar dem Teufel selbst), sowie die angeblich sektiererischen Praktiken des Hexenfluges und des Hexensabbats umfasste.
Bekanntermaßen hat nicht erst die feministische Forschung der 1980er Jahre entdeckt, dass ein Großteil der Opfer der europäischen Hexenverfolgungen Frauen waren. Dieser Umstand hat allerdings zu einigen einseitigen Thesen wie dem „Hebammen-Mythos“ oder dem vermeintlichen „Krieg gegen die (weisen) Frauen“ geführt.14 Für ein differenziertes und angemessenes Verständnis der europäischen Hexenverfolgungen bietet sich daher die Intersektionalitätsforschung geradezu an. Denn offenbar war die Geschlechterkonstruktion „Frau“ ein tatsächlich entscheidender Faktor, um für das Verbrechen der Hexerei beschuldigt, angeklagt, verurteilt und möglicherweise sogar hingerichtet zu werden. Die ‚gelehrte‘ und damit diskursbestimmende Literatur der Zeit weist auch entsprechend eindeutig misogyne Zuschreibungen auf.15
In der Verfolgungspraxis wurden aber eben auch ganz grob geschätzt etwa 20% Männer (und selten auch Kinder beiderlei Geschlechts) Opfer der Hexenverfolgungen. Die Differenzkategorie gender allein erklärt das Phänomen also nicht umfassend. Insgesamt gesehen, konnten Hexereianklagen beinahe jede und jeden treffen, denn einerseits konnte die Hexereibeschuldigung auch zum Austragen nachbarschaftlicher Konflikte genutzt werden, und andererseits um magische Praktiken, die als religiös deviantes Verhalten gebrandmarkt wurden, zu bekämpfen.16 In der Gesamtschau wurde jedoch eine Personengruppe besonders häufig Opfer nicht nur von Hexereibeschuldigungen, sondern auch der Hinrichtungspraxis: ältere Frauen, zumeist Witwen. Durch die Verschränkung und Überlappung mehrerer Differenzkategorien war ihr Status in vormodernen Gesellschaften besonders vulnerabel: durch die Geschlechterkonstruktion „Frau“ im Zusammenspiel mit Alter beziehungsweise Generation, Personenstand, mangelndem familiärem Netzwerk und häufig genug einem prekären finanziellen und Besitzstatus. Oft verfügten sie nicht, beziehungsweise nach dem Tod ihres Ehemannes nicht mehr, über ein stabiles soziales Netzwerk, das sich für sie vor Gericht oder vor anderen Appellationsinstanzen hätte einsetzen können. Im lange Zeit verbreiteten Klischeebild einer Hexe spielten zudem auch weitere Kategorien der Altersdiskriminierung von Frauen wie mangelnde Attraktivität, Gesundheit und Generativität eine Rolle. Wie erwähnt, erklärt auch dieses Muster keinesfalls die großen europäischen Hexenverfolgungen umfassend, es zeigt doch aber, wie eine intersektionelle Perspektive zum Verständnis eines solchen Phänomens beitragen kann.
Was das Thema Hexenverfolgungen aus intersektioneller Perspektive darüber hinaus interessant macht, ist der Umstand, dass hier die Differenzkategorie race tatsächlich keine Rolle spielte. Ganz im Gegenteil – ebenso wie bei den Häretiker*innenverfolgungen im Mittelalter galten diese Personen als besonders gefährlich, da sie augenscheinlich Teil der ‚normalen‘ Gesellschaft waren und ihre Alterität sich gerade nicht an äußerlichen, phänotypischen oder sonstigen Merkmalen einer fremden, anderen Herkunft festmachen ließ. Was die vermeintlichen Hexen angeblich so gefährlich machte, war gerade nicht eine angeborene, vererbbare Andersheit, sondern ein deviantes Verhalten und eine bewusste Entscheidung für das Falsche und Böse. Aus Sicht der Zeitgenossen war es noch schlimmer, dass ihre „Verbrechen“ geheim, heimlich und auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar waren. Entscheidend für die Verfolgung dieser Personengruppe war also nicht deren Identität, sondern die performative Kraft ihrer Taten.
Primäres Movens der großen europäischen Hexenverfolgungen war eine Verquickung eines so nur im Bereich des ‚lateinischen‘ Christentums (katholische und großprotestantische Kirchen gleichermaßen) verbreitetes konstruiertes Delikt aus Apostasie/Teufelspakt und gesellschaftsschädigendem Verhalten von als ‚eigentlich ganz normal‘ erscheinenden Mitmenschen. In diesem Sinne zeigt das Thema in globalgeschichtlicher Perspektive dann eben doch auch ‚europäische‘ Spezifika auf und in intersektioneller Perspektive die Problematik und Gefährlichkeit von auch nicht-rassistischen Alteritätskonstruktionen.
Dass die großen Hexenverfolgungen mit Abstand die meisten Todesopfer im deutschsprachigen Raum forderten (mindestens 25.000 Hingerichtete, von europaweit circa 50 bis 60.000 Hingerichteten insgesamt),17 lässt sich wahrscheinlich aus der unheilvollen Verquickung der gesamtlateineuropäischen Theologisierung des Hexereidelikts und der konsequenten Anwendung des 1532 erstmals erschienen ‚Strafgesetzbuches‘ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., erklären.18 Die dort zu findenden Bestimmungen zur Bestrafung von Schadenszauber rezipieren zwar nicht explizit das kumulative Hexereidelikt, die dort festgeschriebenen prozessualen Vorschriften, wie die Anwendung der Folter als Mittel der Wahrheitsfindung und die unnachgiebige Verfolgung von Personen, die von vermeintlichen Hexen ebenfalls als solche „besagt“ wurden, ermöglichten aber die oft tödliche Dynamik sogenannter Kettenprozesse. Denn im Reich wurden Hexereiprozesse in der Frühen Neuzeit ausschließlich von weltlichen Gerichtsherren durchgeführt und nicht etwa von Vertretern der kirchlichen Inquisition. Die weltlichen Gerichtsherren hatten, anders als Inquisitoren, kein Interesse an der Reintegration vermeintlicher Hexen in den ‚Schoß der Kirche‘, sondern strebten stets die Hinrichtung vermeintlich überführter Hexen an.
Mit Hilfe der Intersektionalitätsanalyse lässt sich also besser verstehen, dass die ‚Überkreuzung‘ (intersection) der theologisch-gelehrten und weltlich-rechtlichen Konstruktion des kumulativen Hexereidelikts strukturell und diskursiv verfügbar war, um situativ als Mittel der Kontingenzbewältigung (Erklärung für scheinbar unerklärliche Unglücksfälle und Katastrophen) und nachbarschaftlichen Konfliktlösung eingesetzt zu werden. Aber in diesem Ausmaß eben nur in dem Zeitraum (15. bis Mitte des 18. Jahrhunderts) und dem kulturgeographischen Raum (‚Kerneuropa‘), in dem die Mehrheit der Bevölkerung an die Realität und Gefährlichkeit der vermeintlich mit dem Teufel im Bunde stehenden Hexen glaubte.
Ein intersektionell noch weitestgehend unausgeloteter Bereich der Hexenforschung ist der Bereich der Differenzkategorie Spezies – im Hinblick auf Mensch-Tier-Beziehungen (sogenannte Hexentiere) ebenso wie auf das Interaktionsfeld der vermeintlichen Hexen mit nicht-menschlichen Akteur*innen, speziell Teufel und Dämonen.19 Vielleicht liegt es daran, dass der Bereich der Dämonologie in der zuletzt deutlich sozialgeschichtlich geprägten Hexenforschung tatsächlich so ‚unmodern‘ und so ‚mittelalterlich‘ wirkt, dass er sich scheinbar einer wissenschaftlichen, rationalen Analyse versperrt. Aber nur wenn dieses Interaktionsfeld auf wissenschaftlich redliche Art und Weise ernsthaft analysiert wird, kann man auch angemessen verstehen, warum offenbar viele Menschen nicht nur im Europa der Frühen Neuzeit tatsächlich Angst vor der Macht der vermeintlichen Hexen hatten, sondern auch, wie sich diese Angst von bestimmten Akteur*innen instrumentalisieren ließ. Ich würde vermuten, dass sich so auch wieder etwas mehr über die Kraft von Verschwörungsdenken und -erzählungen in unserer eigenen Gegenwart lernen ließe.20
In diesem Semester konnte ich eine Vorlesung und ein Tutorial zu den großen europäischen Hexenverfolgungen anbieten und habe dort auch eine Sitzung speziell den intersektionellen Perspektiven widmen können, in der wir auch das obige Schema besprochen haben. Noch liegen die Evaluationsergebnisse zwar nicht vor, aber aus Gesprächen mit den Studierenden habe ich entnommen, dass zumindest ein Großteil der Studierenden diese theoretische ‚Brille‘ interessant und erkenntnisreich fand, um die Spezifik und Dynamik dieses historischen Phänomens besser zu verstehen. Vor allem aber hoffe ich, in einer Zeit, in der Gender- und Intersektionalitätsforschung von manchen gesellschaftlichen Akteur*innen als „Agendawissenschaften“ diffamiert werden, den Studierenden mögliche Berührungsängste mit diesen Perspektiven nehmen zu können und wenigstens deren Wert für eine geschichtswissenschaftliche Reflexionspraxis aufzeigen zu können.
Kristin Skottki ist seit 2016 Juniorprofessorin für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Bayreuth. Dort ist sie unter anderem als Principal Investigator im von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten „Promotionskolleg für Intersektionalitätsstudien“ tätig. Nicht nur im Rahmen ihres aktuellen Hauptforschungsprojektes „Sternberg 1492: Eine exemplarische Untersuchung zu spätmittelalterlichen christlich-jüdischen Beziehungen, christlicher Frömmigkeit und zum Verhältnis von Geschichte und Erinnerung“ (Arbeitstitel) beschäftigt sie sich mit Intersektionalität und Globalgeschichte als Annäherungen an vergangene und gegenwärtige Historiographien.
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- Gabriele Winker u. Nina Degele: Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten, Bielefeld 2009. [↩]
- Kristin Skottki: Intersektionelle Mittelalterforschung? Chancen und Herausforderungen, in: Geschichtstheorie am Werk, 04.07.2023, URL: https://gtw.hypotheses.org/16873 (16.07.2023). [↩]
- ‚Mediävalismus‘ bezeichnet zwar in der gegenwärtigen Forschung alle nachmittelalterlichen Aneignungsformen ‚des Mittelalters‘, also auch akademische (mediävistische), hier meine ich aber jene Formen, die primär auf Unterhaltung und nicht auf Wissensvermittlung und nur bedingt auf Authentizität abzielen. [↩]
- Vgl. die gesammelten Beiträge in Jörn Rüsen: Geschichtskultur, Bildung und Identität. Über Grundlagen der Geschichtsdidaktik, Berlin et al. 2020. [↩]
- Vgl. Andrew Albin et al. (Hrsg.): Whose Middle Ages? Teachable Moments for an Ill-Used Past (Fordham series in medieval studies), New York 2019; auch wenn mir viele Beispiele darin zu plakativ abgehandelt sind. [↩]
- Siehe etwa Michael Borgolte: Die Welten des Mittelalters. Globalgeschichte eines Jahrtausends, München 2022; Dorothea Weltecke: Minderheiten und Mehrheiten. Erkundungen religiöser Komplexität im mittelalterlichen Afro-Eurasien, Berlin/Boston 2020. [↩]
- Wie im anderen Blogbeitrag (siehe Endnote 2) dargelegt, ist dieser Epochenbegriff ebenso problematisch wie der Epochenbegriff „Mittelalter“. Er umfasst in der Theorie chronologisch den gesamten Zeitraum, der nach der Antike beginnt und bis zum späten 18. Jahrhundert reicht; in der Praxis versucht man damit aber zumeist nur die Epochengrenze zwischen Spätmittelalter (ca. 13. bis 15. Jahrhundert) und Früher Neuzeit (ca. 16. bis 18. Jahrhundert) aufzuweichen. [↩]
- Methodisch deutlich schwieriger und komplexer sind dagegen Phänomene, der Privilegierung aus dem erhaltenen Quellenmaterial zu rekonstruieren, da sie – wie im anderen Blogpost (siehe Endnote 2) angesprochen – als vermeintliche ‚Normalität‘ zumeist unsichtbar, weil dethematisiert, bleiben. [↩]
- Norman Cohn deckte erst 1975 durch die Entlarvung gefälschter Quellen auf, dass es keine Hexenverfolgungen vor dem Anfang des 15. Jahrhunderts gab, siehe Norman Cohn: Europe’s Inner Demons. The Demonization of Christians in Medieval Christendom, New. ed., London 2005 (Orig. von 1975). [↩]
- Obwohl ich die Hexenverfolgungen als Mittelalterhistorikerin meist nur ausnahmsweise oder am Rande behandeln kann, da sie eben nicht in den Kanon der Mittelalterlichen Geschichte gehören. [↩]
- Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleusmaleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, hrsg. v. Günter Jerouschek, Wolfgang Behringer u. Werner Tschacher, 9. Aufl., München 2011. [↩]
- Vgl. als Einführungswerk Walter Rummel u. Rita Voltmer: Hexen und Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit, 2., bibliogr. aktual. Aufl., Darmstadt 2012. [↩]
- Siehe dazu die erste globalgeschichtlich angelegte Studie von Wolfgang Behringer: Witches and Witch-Hunts. A Global History, Cambridge 2004. [↩]
- Vgl. zu diesen und anderen „Hexenmythen“ Rita Voltmer: Hexen. Wissen was stimmt, Freiburg im Breisgau et al. 2008. [↩]
- Vgl. zum gesamten Themenkomplex Claudia Opitz-Belakhal: Frauen- und geschlechtergeschichtliche Perspektiven der Hexenforschung, in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, 24.01.2008, URL: https://langzeitarchivierung.bib-bvb.de/wayback/20190716090901/https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/a-g/artikel/frauen-und-ges/ (18.06.2023). [↩]
- Vgl. das Kapitel in Brian P. Levack: Das gesellschaftliche Umfeld, in: ders., Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa, 5. Aufl., München 2019, S. 125-153. [↩]
- Siehe die Übersicht bei Rita Voltmer: Vom getrübten Blick auf die frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen – Versuch einer Klärung, in: fowid. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland. Textarchiv 12, 2006, URL: https://fowid.de/sites/default/files/download/hexenverfolgungen_rita_voltmer_ta-2006-12.pdf (16.07.2023). [↩]
- Friedrich-Christian Schroeder (Hrsg.): Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reichs von 1532 (Carolina), Stuttgart 2000. [↩]
- Vgl. aber die jüngst stattgefundenen entsprechenden Tagungen bzw. die Tagungsberichte von Eva Stempelova: Tagungsbericht: Demonology Revisited: Dämonologie in interdisziplinärer Perspektive, in: H-Soz-Kult, 10.06.2023, URL: www.hsozkult.de/conferencereport/id/fdkn-136712 (18.06.2023); Anne Diblik, Anne Sauder u. Kim Sandra Schulz: Tagungsbericht: Tiere und Hexen – Animal Turn in der Hexenforschung, in: H-Soz-Kult, 16.12.2019, URL: www.hsozkult.de/conferencereport/id/fdkn-127130 (18.06.2023). [↩]
- Vgl. dazu mit anderen Beispielen Marcel Bubert: Deutungskämpfe – Fake News – Judenmorde. Zur Formierung von Verschwörungstheorien im europäischen Spätmittelalter, in: Archiv für Kulturgeschichte 104/1 (2022), S. 15-48. [↩]
OpenEdition suggests that you cite this post as follows:
Kristin Skottki (July 25, 2023). Wie ich versuche, mediävistische Intersektionalitätsforschung zu vermitteln. Geschichtstheorie am Werk. Retrieved December 13, 2024 from https://doi.org/10.58079/pczb