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Eine geschichtstheoretische Nachlese zu 75 Jahren Grundgesetz

Faksimile-Ausgabe des Grundgesetzes im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn; Haus der Geschichte: 1949 – Das Grundgesetz, in: Homepage HdG, URL: https://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/der-weg-zum-grundgesetz-fotografien-von-erna-wagner-hehmke (01.09.2024) – gemeinfrei.

Im Mai 2024 feierte die Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre Grundgesetz.1 Daran anschließend beschäftigen sich die folgenden geschichtstheoretischen Überlegungen mit der bemerkenswerten Überlappung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die diesem Gegenstand anhaftet.

Nachdem der Parlamentarische Rat am 8. Mai über den Verfassungstext abgestimmt und die drei westlichen Besatzungsmächte diesem zugestimmt hatten, wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Bonn unterzeichnet. Hinter dem Prozess der bundesrepublikanischen Staatswerdung stand keine breite demokratische Bewegung von innen, sondern ein verlorener Krieg und ganz unmittelbar die Militärregierungen der Alliierten, die diesen Prozess ermöglichten und beaufsichtigten. Eine Demokratiestiftung von außen bzw. ein „Geschenk der Westalliierten“, wie der Historiker Norbert Frei unterstreicht.2

Die 75 Jahre alte Urschrift des Grundgesetzes – wird heute an einem sicheren Ort im Bundestag aufbewahrt und ausschließlich zum Amtseid von Bundespräsident:innen oder Bundeskanzler:innen herausgeholt. Eine originalgetreue Nachbildung lässt sich im Haus der Geschichte in Bonn, dem Geburtsort des Verfassungstextes, finden. Gleich neben der Faksimile-Ausgabe steht ein goldenes Tintenfass, welches Konrad Adenauer als Tischdekoration für die Zeremonie bestellt hatte. Zwei goldene Engelsfiguren halten das Bergkristallfässchen, in dem sich die Tinte für die Unterschriften befand. Sie verliehen – bzw. verleihen heute in dieser Inszenierung – der Unterzeichnung des Verfassungstextes einen prunkvollen Anstrich. Die Historikerin Christina Morina erinnert dagegen an die Pathos-Verweigerung, die mit der Staatsgründung der Bundesrepublik einherging und verweist auf Adenauers Bemerkung im Parlamentarischen Rat, man werde nicht „die zehn Gebote“, sondern das Grundgesetz verabschieden.3 Nicht nur die Emotionalität hielt sich in Grenzen, auch die Zukunftsprojektionen der Mütter und Väter des Verfassungstextes waren bescheiden. Angesichts der deutschen Teilung sollte die Bezeichnung „Grundgesetz“ den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaates und dessen Verfassungsordnung unterstreichen. Es war keineswegs absehbar, ob die Bevölkerung des neu gegründeten westdeutschen Teilstaates die geschenkte Demokratie überhaupt annehmen würde. Und dann wurde im Jahr 1949 auch noch ein zweiter deutscher Staat gegründet, der im Zuge des Systemkonfliktes eine ernst zu nehmende Konkurrenz darstellte.

Dass die westdeutsche Verfassungsordnung mal 75 Jahre alt werden sollte, war also alles andere als voraussehbar. In der Rückschau auf die Geschichte des Grundgesetzes ist neben dieser bemerkenswerten Kontinuität auch der Wandel der Verfassungsordnung in den Blick zu nehmen. Schließlich ist der Verfassungstext weder in Stein gemeißelt noch ein Übersubjekt, das einer Gesellschaft den Weg vorschreibt. Die Verfassungsordnung ist handelnden Subjekten unterworfen, die sie immer wieder neu interpretieren und verändern. So wie die Gesellschaft selbst sich im stetigen Wandel befindet, ist auch der Verfassungstext Teil eines dynamischen Aushandlungsprozesses über das gesellschaftliche Miteinander. Blicken wir auf den Wandel der Rechtsordnung im Kontext einer Demokratiegeschichte zurück, zeichnet sich ein Weg ab, der nicht immer gradlinig verlief. Ein Beispiel dafür ist das Grundrecht auf Asyl, welches Anfang der 1990er Jahre weitgehend demontiert wurde. Hier spiegelt sich in der Geschichte des Grundgesetzes auch die Geschichte rechter Gewalt in der Bundesrepublik, die in Debatten über die deutsche Erinnerungskultur gerade erst einen Platz findet.4 Das Grundgesetz ausschließlich als historische Quelle zu fassen und sich bei der Geburtstagsfeier auf das Moment der Staatswerdung als solches zu beschränken, wird dem Gegenstand also nicht gerecht. Vielmehr gilt es, die gesamten 75 Jahre Demokratiegeschichte – mit ihren Höhen und Tiefen – in den Blick zu nehmen und daraus zu lernen. Im Haus der Geschichte repräsentiert der ausgestellte Verfassungstext im Gefüge der Dauerausstellung „Unsere Geschichte. Deutschland seit 1945“ lediglich die Staatsgründung und gibt diesem Moment eine sakrale Note. Die Inszenierung ist nicht nur vor dem Hintergrund des historischen Kontextes fragwürdig, sie bleibt auch hinter den Möglichkeiten der Demokratiebildung zurück.

Um die Potenziale des Grundgesetzes für die historisch-politische Bildung zu fassen, soll es in dieser geschichtstheoretischen Nachlese nicht nur um Kontinuität und Wandel der Verfassungsordnung gehen, sondern auch um die Aneignung der Vergangenheit aus der Gegenwart. Eine Verfassung ist nämlich immer auch eine Art Hülle für die historische Identität einer Gesellschaft, die aus der Gegenwart heraus mit Normen und Werten befüllt wird. Verfassungen stellen einen elementaren Teil der Erfindung von Traditionen dar. Ich möchte diesen Punkt am Beispiel des Artikels 1 des Grundgesetzes verdeutlichen. Aus heutiger Perspektive wird dieser Satz zumeist als kritische Abgrenzung von den Gräueltaten der Nationalsozialisten verstanden. Der Historiker Habbo Knoch weist darauf hin, dass der Artikel zur Menschenwürde ursprünglich nicht als kritische Abgrenzung gegenüber dem Nationalsozialismus verstanden wurde. Die Verbindung von NS-Vergangenheit und dem demokratischen Grundprinzip der Menschenwürde ist laut Knoch erst im Laufe der 1960er Jahre entstanden. So habe insbesondere Gustav Heinemann in seinen Reden als Justizminister und später als Bundespräsident versucht auf diesem Wege die Demokratie neu zu begründen und von der NS-Vergangenheit zu distanzieren.5 Es handelt sich hier also um eine nachträgliche Verankerung einer Tradition in der Vergangenheit, um eine demokratische Kultur in der Gegenwart aufzubauen. Eine nachträgliche moralische Grundlegung, die bis heute eine ganz zentrale Rolle für die gesellschaftliche Identität der Bundesrepublik als Staat spielt und an deren Etablierung Heinemann nicht allein gearbeitet hat. Die bundesdeutsche Erinnerungspolitik ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, insbesondere von der Zivilgesellschaft vorangetrieben wurde.6 Sich diese nachträgliche Aneignung des Verfassungstextes vor Augen zu führen, erinnert daran, dass wir als Gesellschaft an der Geschichte der Demokratie mitschreiben. Weil Demokratie so wie Geschichte dynamisch und nie abgeschlossen ist. An dieser Stelle überlappt sich die gegenwärtige Auseinandersetzung mit der Vergangenheit mit dem Blick auf die Zukunft.


Nicole Garretón hat Geschichte, Sozialwissenschaften und Erziehungswissenschaft an der Universität Bielefeld und der Universidad Viña del Mar in Chile studiert und im Fach Geschichte promoviert. Derzeit ist sie am Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen tätig. In ihrem aktuellen Forschungsprojekt geht es um den gegenwärtigen Umgang mit der deutschen und europäischen Kolonialvergangenheit im Bundesland Nordrhein-Westfalen.


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Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International License.
  1. Der Text ist im Rahmen eines Impulsvortrages zur Podiumsdiskussion „75 Jahre Grundgesetz – Über Kontinuität und Wandel der Verfassungsordnung und des Regierungssystems“ entstanden, die am 23. Mai 2024 vom Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen veranstaltet wurde. []
  2. Norbert Frei: Das Glück der zweiten Chance, in: Zeit Geschichte. Die wehrhafte Demokratie, 2 (2024), S. 16. []
  3. Christina Morina: Tausend Aufbrüche. Die Deutschen und ihre Demokratie seit den 1980er Jahren, München 2023, S. 72. []
  4. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025, in: SPD-Homepage, 24.11.2021, URL: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (01.09.2024), S. 85. []
  5. Habbo Knoch: Im Namen der Würde. Eine deutsche Geschichte, München 2023. []
  6. Siehe hierzu u. a. Jenny Wüstenberg: Zivilgesellschaft und Erinnerungspolitik in Deutschland seit 1945, Berlin/Münster 2020. []

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Nicole Garretón (September 24, 2024). Eine geschichtstheoretische Nachlese zu 75 Jahren Grundgesetz. Geschichtstheorie am Werk. Retrieved November 15, 2025 from https://doi.org/10.58079/12cdb


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