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Geschichtstheorie und Gesellschaftstheorie. Teil II: Die Gesellschaftstheorie Mediale Moderne

Fabrizio Prevedello, Auf und ab mit federleichtem Blick (108), 2014, Eisen, Schweißbrandspuren. Foto: Dario Lasagni.

[Der erste Teil dieses Beitrags wurde am 26. November 2024 veröffentlicht.]

Ich hatte in dem Beitrag Warum (Geschichts-)Theorie eine Gesellschaftstheorie braucht für die Notwendigkeit einer Gesellschaftstheorie für Einzelwissenschaften, insbesondere für die Geschichtswissenschaft, argumentiert. Die These war, dass jede einzelwissenschaftliche Analyse, insbesondere jede geschichtswissenschaftliche Erzählung, irgendeine Gesellschaftstheorie in Gebrauch nimmt; die These war, dass das nicht nicht der Fall sein kann. Eine Gesellschaftstheorie in Gebrauch zu nehmen, ist also nicht optional, sondern notwendig; aber sehr wohl ist es optional, welche konkrete Gesellschaftstheorie das ist. Ich hatte am Ende des Beitrags darauf hingewiesen, dass das im eigenen Fall die Gesellschaftstheorie Mediale Moderne ist.

Diese Gesellschaftstheorie ist von einem Teilprojekt eines Verbundprojektes an der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt worden, das das Anliegen verfolgte, den Sport in modernen Gesellschaften zu verorten.1 Beitragende dieses Teilprojekts sind Tobias Arenz, Janine Böckelmann, Simon Johnen und Volker Schürmann. Das Anliegen und der Name Mediale Moderne sind durch Arbeiten von Claus-Artur Scheier inspiriert, der den Gedanken einer Historizität des Logischen verfolgt. Im Unterschied zu Scheier signalisiert das betont großgeschriebene Mediale aber gerade keinen Fokus auf neue oder alte Medien, sondern auf das Mediale als Titel für eine prinzipielle Vermitteltheit aller (modernen) gesellschaftlichen Verhältnisse.

Mediale Moderne ist der Entwurf einer Gesellschaftstheorie, die reflexiv gebaut sein will. Ich nenne ein paar wichtige Punkte zur Charakterisierung dieser Theorie:

(1) Zunächst und grundlegend: Es ist eine Theorie der Moderne – als basale Antwort auf die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben: Wir leben in einer Gesellschaft der Moderne, oder auch: in einer modernen Gesellschaft. Dieser Punkt mag strittig sein, denn es mag ja so sein, dass wir schon nicht mehr in der Moderne leben, sondern bereits in der Post-Moderne. Es mag auch so sein, dass wir nie modern gewesen sind, wie ein prominentes Buch von Latour plakatiert. Beides mag so sein, aber beides könnten wir nur prüfen, wenn wir uns über ein Verständnis von Moderne geeinigt hätten. Deshalb kann und muss offenbleiben, ob es tatsächlich so ist, dass wir in einer modernen Gesellschaft leben – Mediale Moderne will also gleichsam klären, was es heißen würde, in einer modernen Gesellschaft zu leben.

(2) Es ist keine Theorie der Modernisierung. Moderne ist zunächst eine historische Epoche, nach Antike, Mittelalter und Neuzeit. In diesem Sinne war der erste Punkt, dass wir noch, dass wir nicht mehr, dass wir noch nie in der Moderne leben bzw. gelebt haben, ein Appell an diese historische Epoche. Aber wie schon dort, wo es nicht mit der Vorab-Behauptung und Versicherung verknüpft war, tatsächlich in dieser Epoche zu leben, sondern allererst klären zu wollen, was es heißen würde, darin zu leben, so macht dieser zweite Punkt geltend, dass es der Theorie Mediale Moderne überhaupt nicht darum geht, diese historische Epoche direkt zu charakterisieren. Dieser Punkt ist der Einsicht geschuldet, dass Geschichte kontinuierlich verläuft und nicht von sich aus Sprünge macht. Man muss nicht eigens betonen, wie schwierig es ist, historische Epochen zu unterscheiden; diese Schwierigkeiten zeugen davon, dass qualitative epochale Unterscheidungen zwar mit dem Geschichtsverlauf verträglich sein müssen, aber nicht von diesem Geschichtsverlauf selbst gemacht werden.2 Alle Moderne-Theorien, die eine Theorie der Modernisierung sind oder sein wollen, scheitern letztlich daran. Modernisierungstheorien argumentieren: Dieses bestimmte Charakteristikum X – z.B.: Säkularisierung; oder weltanschauliche Unsicherheit oder was immer –, dieses X sei so besonders und so exklusiv, dass es erst und nur in der Moderne vorkomme. Und dann findet sich immer historische Forschung, die nachweist, dass es dieses X auch schon in der Vormoderne gab, sei es marginalisiert, sei es in einer Vorform. Michael Nerlich, hier nur exemplarisch genannt, hat 1997 in seinem Buch Abenteuer oder das verlorene Selbstverständnis der Moderne sehr fulminant auf diesen Punkt aufmerksam gemacht, so dass es sich heute verbietet, eine Theorie der Moderne als Theorie der Modernisierung zu konzipieren, also in einem direkten Sinn zu sagen, was historisch-empirisch so anders an dieser Epoche ist, dass dieses empirische Charakteristikum einen epochalen Bruch mit der Vormoderne stiftet.3
Für die Geschichtsschreibung ist die Annahme historischer Brüche aber unvermeidbar, denn niemand erzählt die Geschichte von Adam und Eva bis heute, oder von den Neandertalern bis heute. Also muss man solche epochalen Brüche ausweisen.

(3) Will man den Bruch Vormoderne | Moderne reflexiv ausweisen, dann kann man nicht direkt inhaltlich, also z.B. im Sinne einer Modernisierungstheorie argumentieren, sondern man muss den Unterschied von Genese und Geltung bzw. von Historischem und Geltung in Anspruch nehmen. Diesen Punkt habe ich im oben genannten Beitrag zu begründen versucht: Auch eine Theorie der Moderne kann nicht positivistisch verfahren, sondern nimmt kategoriale Gehalte in Gebrauch. In diesem Sinne ist Moderne im Rahmen von Mediale Moderne ein Geltungsraum als Bedingung der Möglichkeit, von Modernisierungen und von allen sonstigen modernen empirischen Prozessen reden zu können. Mediale Moderne ist also eine Kategorienlehre oder auch eine Kritik der Gesellschaft – Kritik im Kantischen Sinne.

(4) Mediale Moderne macht den Bruch zur Vormoderne an den bürgerlichen Revolutionen fest – also an der US-Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, an der Französischen und an der Haitianischen Revolution.4 Aber dies genommen als ein Geltungsbruch, nicht als eine gesellschaftliche Revolutionierung. Was sich mit den Menschenrechtserklärungen ändert, ist der Status, eine Person zu sein. Alle Menschen gelten nun als Person, nicht mehr nur Privilegierte; alle Menschen gelten fraglos und erklärtermaßen kategorisch als Person – sie müssen keine besondere Leistung erbringen oder ein besonderes Merkmal erfüllen, sondern sie gelten als Person, einfach insofern sie Mensch sind. Fertig. Und diese Geltung als Person ist nicht mehr begründet, weil Gott das so wollte oder weil die Natur so eingerichtet ist, sondern weil wir es in den Menschenrechtserklärungen so deklariert haben. – An dieser Stelle muss ich einen Einwand gleich vorwegnehmen: Wir alle wissen, dass überall auf der Welt gegen diese Menschenrechtserklärungen verstoßen wird, überall auf der Welt wird die Würde von Menschen angetastet. Das ist leider und traurigerweise so, aber das ist kein Einwand gegen die Menschenrechtserklärungen. Die Menschenrechtserklärungen schaffen einen Geltungstatbestand, einen Maßstab, an dem gemessen man die Verletzungen der Menschenwürde überhaupt erst verurteilen kann. Man kann sie dadurch also tatsächlich sanktionieren, und nicht lediglich moralisch verurteilen. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, das Gesetz wieder abzuschaffen, das jeden Wohnungseinbruch verbietet, nur weil gelegentlich in Wohnungen eingebrochen wird. Anders gesagt: Die Menschenrechtserklärungen stiften kein Ideal, sondern einen im Hier und Jetzt geltenden Maßstab. Dieser Maßstab wiederum gilt nicht ewig, sondern eben epochal. Er ist in den Menschenrechtsforderungen selbst geworden, nämlich als „Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen“.5

(5) Mediale Moderne macht den Bruch mit der Vormoderne also z.B. nicht an der Industriellen Revolution oder an der Aufklärung als einer Revolution der Denkungsart fest. Diese Revolutionen betrachtet Mediale Moderne als Revolutionierungen. Dafür gibt es auch Plausibilitätsgründe in der Sache, aber die sind nicht entscheidend, denn man kann hier durchaus auch anderes als sehr plausibel ansehen. Der grundsätzliche Vorteil ist ein methodologischer: Wenn es denn richtig ist, dass sich historische Brüche nicht einfach vorfinden, sondern ,ernannt’ werden, dann haben die Menschenrechtserklärungen den entscheidenden Vorteil, dass es sich um öffentliche Erklärungen, gleichsam um völkerrechtliche Setzungen handelt, und nicht um besondere Interessenlagen besonderer geschichts- oder politikwissenschaftlicher Schulen. Mit einer gewissen Emphase: Wir haben dies so erklärt, und nicht nur eine kleine Interessengemeinschaft.

(6) Mediale Moderne fasst die Moderne daher als politische Moderne, also als einen Bruch in dem, was es heißt, in einer Polis miteinander zu leben und diese Polis gestalten zu können. Mediale Moderne fasst die Gesellschaft, in der wir leben, daher als Bürgerliche Gesellschaft – Bürgerlich mit großem B, also als Gesellschaft der Citoyens, nicht als Gesellschaft der Bourgeois. Nicht nur Bourgeois sind Bürger gleicher Würde, Freiheit und Rechte, sondern alle gelten als Bürger*innen gleicher Würde, Freiheit und Rechte. Das meint, in einer Republik zu leben: Wir alle haben für Uns alle dieses Status der Bürgerschaftlichkeit deklariert. Insofern kann man Person nicht alleine sein – Person gleicher Würde ist man jetzt in diesem Medium der Bürgerschaftlichkeit. Es gilt nicht mehr das Recht des Stärkeren als Ausdruck direkter Beziehungen zwischen sozialen Akteuren, sondern es gilt die Stärke des Völker- und Verfassungs-Rechts als demjenigen Medium, das die Beziehungen zwischen Personen grundsätzlich vermittelt. Wegen dieser Umstellung auf Vermitteltheit heißt die Theorie Mediale Moderne, nicht deshalb, weil wir heute so sehr von Medien geprägt sind.

(7) Wir haben eine Unterteilung in zwei Subepochen eingeführt, denn die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges haben zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur Gründung der UNO geführt, und damit zur Schaffung eines Völkerrechts, dem nicht nur Staatsbürger*innen, sondern auch Staaten unterliegen. Wir nennen diese beiden Epochen die staatsbürgerliche und die weltbürgerliche Moderne.

(8) Nicht zuletzt haben wir bisher sechs Basis-Kategorien identifiziert – als Basiskategorien von Mediale Moderne selbst, aber auch als Übersetzungsmatrix, mittels derer wir hoffen, Theorievergleiche anstellen zu können.

  1. Personalität: Dies ist die anthropologische Dimension, in der implizit oder explizit die Frage beantwortet ist, wie bzw. als was die sozialen Akteure formatiert sind.
  2. Bürgerschaftlichkeit: Dies ist die sozialphilosophische Dimension, in der implizit oder explizit die Frage beantwortet ist, wie bzw. als was die Relationen zwischen den sozialen Akteuren formatiert sind.
  3. das Politische: Dies ist die sozialontologische Dimension, in der implizit oder explizit die Frage beantwortet ist, wie bzw. als was das Verhältnis von Personalität und Bürgerschaftlichkeit, also von individueller und struktureller Perspektive formatiert ist.
  4. Natur: Dies ist die naturphilosophische Dimension, in der implizit oder explizit die Frage beantwortet ist, wie bzw. als was das Verhältnis Gesellschaft/Nicht-Gesellschaft formatiert ist.
  5. Was ist das Differenzierungsprinzip? Dies nimmt als unhintergehbaren Befund, dass moderne Gesellschaften differenzierte Gesellschaft sind.
    Kandidaten dieses Differenzierungsprinzips sind: Arbeitsteilung/Klassen; funktionale Differenzierung/Systeme; Typen von Weltzugängen/Sinnwelten (im Sinne von Gesa Lindemann); besondere Tätigkeiten im Sinne von A.N. Leont’ev)
  6. Was macht Gesellschaftlichkeit aus? Was ist der Witz einer gesellschaftlichen Lebensform? Dies nimmt ernst, dass man auch und gerade die naturphilosophische Frage nicht rein genetisch, sondern kategorial zu bestimmen hat.
    Kandidaten dieser Grundidee sind: Gesellschaft ist ein Zusammenhang von Menschen (positive Anthropologien) | Gesellschaft ist Kommunikation (Luhmann, Röttgers) | Gesellschaft ist der personale Schutzraum der Öffentlichkeit (Plessner) | Gesellschaft ist Produktion des Lebens (= Kultur) (Herder, Marx)

Epilog

Eine Geschichtstheorie benötigt nicht eo ipso eine Gesellschaftstheorie. Eine Geschichtstheorie benötigt nur bedingterweise eine Gesellschaftstheorie, nämlich unter der Bedingung, eine nichtpositivistische Theorie sein zu wollen. Die Diagnose ist freilich, dass jedwede positivistische Theorie nach Kant anachronistisch ist.

Will eine Geschichtstheorie unter dieser Bedingung antipositivistisch konsistent sein – will sagen: will sie nicht klammheimlich doch wieder den „göttlichen Trick“ (Haraway) praktizieren –, dann wird sie sich reflexiv als eine Kategorienlehre begreifen und ausweisen, und näher dann als durch eine bestimmte Praxisform formatiert. Die Ausarbeitung der Bestimmtheit dieser Praxisform obliegt dann einer Gesellschaftstheorie. In diesem Sinne benötigt eine nichtpositivistische Geschichtstheorie eine Gesellschaftstheorie.


Volker Schürmann hat Mathematik, Philosophie und Erziehungswissenschaften im Lehramt in Bielefeld studiert und in Bremen in Philosophie promoviert und habilitiert. Seit 2009 ist er Professor für Philosophie, insbesondere Sportphilosophie an der Deutschen Sporthochschule Köln. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Gesellschaftstheorie, Philosophische Anthropologie, Sportphilosophie, philosophische Skepsis und Hermeneutik.


Creative Commons License
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International License.
  1. Zu vorläufigen Ergebnissen vgl. Volker Schürmann et al. (Hrsg.): Bewegungskulturen im Wandel. Der Sport der Medialen Moderne – Gesellschaftstheoretische Verortungen, Bielefeld 2016. []
  2. „Anfänge gibt es in der Geschichte nicht; sie werden dazu ,ernannt’“; Hans Blumenberg: Das Lachen der Thrakerin. Eine Urgeschichte der Theorie, Frankfurt am Main 1987, S. 11. []
  3. Vgl. auch Peter V. Zima: Moderne/Postmoderne. Gesellschaft, Philosophie, Literatur, 4. korr. Aufl. Tübingen 2016. []
  4. „Die politische Moderne beginnt mit den großen Revolutionen: mit der Amerikanischen und der Französischen“; Henning Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Bd. 3.2: Neuzeit. Das Zeitalter der Revolutionen, Stuttgart/Weimar 2008, S. V. Auch hier fehlt typischerweise die Haitianische Revolution; vgl. dazu Sibylle Fischer: ‘Haitianische Revolution’, in: Wolfgang F. Haug et al. (Hrsg.): Historisch-Kritisches Wörterbuch des Marxismus. Band 5: Gegenöffentlichkeit bis Hegemonialapparate, Hamburg 2001, S. 1121-1130. []
  5. Winfried Brugger: Stufen der Begründung von Menschrechten, in: Der Staat 31/1 (1992), S. 19-38, hier S. 21. []

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Volker Schuermann (December 10, 2024). Geschichtstheorie und Gesellschaftstheorie. Teil II: Die Gesellschaftstheorie Mediale Moderne. Geschichtstheorie am Werk. Retrieved January 21, 2025 from https://doi.org/10.58079/12vxz


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